Online-Händlerinnen oder Online-Händler bzw. Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter im Online-Handel tragen bei jedem Verkauf von Spirituosen und spirituosenhaltigen Getränken eine gesellschaftliche Verantwortung dafür, dass diese Waren nicht ungewollt in die Hände von Kindern und Jugendlichen gelangen.
Fakten
Laut Jugendschutzgesetz sind Spirituosen und spirituosenhaltige Getränke erst ab 18 Jahren!
Empfehlungen für einen Jugendschutzstandard im Online-Handel mit Spirituosen und spirituosenhaltigen Getränken
Der Bundesverband der Deutschen Spirituosen-Industrie und -Importeure e. V. (BSI) und der Bundesverband Onlinehandel e. V. (BVOH) haben eine Empfehlung für einen Jugendschutzstandard entwickelt, der die jugendschutzrechtlichen Bestimmungen sinngemäß auf den Online-Handel überträgt und so die konsequente Umsetzung des Jugendschutzes beim Verkauf von Spirituosen und spirituosenhaltigen Getränken im Internet gewährleistet.
Empfohlener Jugendschutzstandard kurz und knapp
Spätestens bei Beginn des Bestellvorgangs:
- Hinweis auf das erforderliche Mindestalter beim Kauf der Produkte in der Produktübersicht (sofern ausschließlich Spirituosen bzw. spirituosenhaltige Getränke auf der Seite angeboten werden) bzw. in der Produktbeschreibung jedes relevanten Produktes im Shop
- Hinweis auf die bevorstehende Altersprüfung bei Lieferung der Ware (im Warenkorb bzw. im Bestellformular)
Bei Lieferung:
- Altersprüfung des Empfängers durch den Zusteller (anhand des Personalausweises)
Wichtig: Entscheidend im Sinne des Jugendschutzgesetzes ist eine Altersprüfung bei Auslieferung bzw. Übergabe der Ware durch den Zusteller! Nur so kann sichergestellt werden, dass Spirituosen und spirituosenhaltige Getränke nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen gelangen.
Signet „Jugendschutz im Online-Handel – wir halten uns dran!“
Sollten Sie das Signet in höherer Auflösung benötigen, schicken Sie uns einfach eine E-Mail. Die Nutzung des Signets ist den Mitgliedsunternehmen des BSI und des BVOH vorbehalten, die die Empfehlungen für den Jugendschutzstandard einhalten.
Denn auch wenn das Jugendschutzgesetz keine expliziten Regeln für den Verkauf von alkoholhaltigen Getränken über das Internet beinhaltet, haben Online-Händlerinnen bzw. Online-Händler gute Gründe, den Jugendschutz konsequent einzuhalten:
- Jugendschutz ist nicht nur eine gesetzliche, sondern auch eine gesellschaftliche Verpflichtung!
- Online-Händler tragen eine besondere Verantwortung, Kinder und Jugendliche vor den Gefahren des missbräuchlichen Umgangs mit alkoholhaltigen Getränken – insbesondere auch Spirituosen – zu schützen!