Alkohol im Sportverein

Die Zahlen sind beeindruckend: Laut Deutschem Olympischen Sportbund waren im Jahr 2013 rund 7,5 Millionen junge Menschen bis 18 Jahre im Sportverein aktiv - mit positiven Auswirkungen auf die Gesundheit und Persönlichkeit: So wurde festgestellt (Locher, 2001), dass jugendliche Vereinsmitglieder ein aktives Freizeitverhalten und ein hohes Selbstwertgefühl haben. Die weniger gute Seite der Geselligkeit, die der Sportverein bietet, konnte jedoch ebenso nachgewiesen werden. Es zeigt sich, dass bei in Sportvereinen aktiven Jugendlichen das Einstiegsalter beim Konsum alkoholhaltiger Getränke niedriger liegt als bei nicht-aktiven Jugendlichen.
Sicher ist eine solche "Kultur" nicht in jedem der knapp 100.000 Sportvereine in Deutschland zu finden. Damit das positive Image des Sportvereins beibehalten wird, sollten alle Vereine in Sachen Jugendschutz und Prävention aktiv werden: Eine wichtige Rolle in der Präventionsarbeit spielt der Vereinstrainer, der die Wahrscheinlichkeit eines frühen Alkoholkonsums der Jugendlichen verringern kann, wenn er für das Thema "Alkoholkonsum unter Jugendlichen" sensibilisiert ist. Als glaubwürdiges Vorbild sollte der Jugendtrainer mit den Jugendlichen aktiv auch über Alkohol ins Gespräch kommen. Trainer sollten vermitteln, dass man als Jugendlicher nicht trinken muss, um dazu zu gehören und akzeptiert zu sein.
Außerdem steht der Vereinstrainer vor der Aufgabe, den jugendlichen Sportlern klare Grenzen zu setzen. Das bedeutet: Keine alkoholhaltigen Getränke für Jugendliche in der Kabine und auf dem Vereinsgelände!
Zusätzlich zu den Trainern können auch die Vereine aktiv werden, um Jugendliche vor zu frühem und missbräuchlichem Konsum zu bewahren:
- Stellen Sie als Vereinsfunktionär sicher, dass im Vereinsheim und bei Festen ein attraktives Angebot nicht-alkoholischer Getränke besteht (z. B. alkoholfreie Cocktails). Außerdem sollte gewährleistet sein, dass mindestens ein alkoholfreies Getränk günstiger ist als das günstigste alkoholhaltige Getränk (bei vergleichbarer Ausschankeinheit).Sprechen Sie als Vereinsfunktionär das Thema Alkohol und Jugendschutz gezielt bei Vereinsversammlungen an. Ganz konkret können Sie die Vereinsmitglieder darauf hinweisen, gerade bei Team-Sitzungen und Versammlungen, bei denen auch Jugendliche anwesend sind, einen maßvollen und verantwortungsbewussten Konsum alkoholhalitger Getränke vorzuleben.
- Besonders wer im Ausschank tätig ist, sollte die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes genau kennen und befolgen. Als zusätzliche Unterstützung steht Ihnen z. B. das Online-Training der „Schulungsinitiative Jugendschutz“ zur Verfügung, das die wichtigsten Inhalte des Jugendschutzgesetzes bezüglich alkoholhaltiger Getränke vermittelt.
- Jugendschutz und Prävention sind keine einmaligen Angelegenheiten. Setzen Sie das Thema im Verein regelmäßig auf die Tagesordnung bei internen Veranstaltungen, damit alten wie auch neuen Mitgliedern die Bedeutung des Themas dauerhaft bewusst wird. Auch vereinsexterne Personen - z. B. Eltern, die die Gruppe bei Auswärtsfahrten begleiten - sollten auf das Engagement des Vereins und die Jugendschutzbestimmungen hingewiesen werden.
Auf dem Gebiet der Alkoholprävention sind Sportvereine gefordert, mögliches Gefährdungspotential ins Positive zu kehren und das aufgrund der hohen Mitgliederzahlen enorme Präventionspotential zu nutzen! Wir appellieren daher an alle Vereinsmitglieder vom Funktionär bis zum Trainer, sich dem Thema Jugendschutz und Prävention anzunehmen und durch entsprechende Maßnahmen und Aktionen im Verein zu etablieren.
Mehr zu Freizeit


„Massvoll-geniessen.de“ ist eine Verbraucherinformationsinitiative des Bundesverbandes der Deutschen Spirituosen-Industrie und -Importeure e. V. (BSI) und seiner Mitgliedsunternehmen.
Ziel der Initiative ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher für einen maßvollen und verantwortungsvollen Umgang mit alkoholhaltigen Getränken zu sensibilisieren und einen wichtigen Beitrag zu Information und Aufklärung zu leisten.
Das Logo mit dem Verbraucher-Hinweis „Massvoll-geniessen.de“ steht ausschließlich den Mitgliedsunternehmen des BSI zur Einbindung auf Maßnahmen der kommerziellen Kommunikation zur Verfügung. Voraussetzung für die Nutzung des Logos als geschützte Wort-Bild-Marke ist die Mitgliedschaft im BSI sowie die Einhaltung des „Code of Conduct“.


Die Mehrzahl der Verbraucher/innen geht verantwortungsvoll mit alkoholhaltigen Getränken um und genießt in Maßen. Alkoholhaltige Getränke sind jedoch keine „ganz normalen Nahrungsmittel“. Innerhalb bestimmter Grenzen und Bedingungen ist der Konsum von alkoholhaltigen Getränken gesundheitsverträglich.
Bei Überschreitung bestimmter Grenzen steigen dagegen die Risiken gesundheitlicher Schädigungen. Diese Grenzen hängen auch vom Geschlecht und dem Lebensalter ab. In Verbindung mit bestimmten chronischen Erkrankungen (z. B. Diabetes, Allergien, Migräne) oder Medikamenteneinnahme ergeben sich unter Umständen zusätzliche Risiken. Hier können Sie sich als Verbraucherin oder Verbraucher umfassend informieren über:
Alkohol hat einen Einfluss auf eine Vielzahl von Körperfunktionen. Hier finden Sie weitere Themen, die Ihnen helfen sollen, einen gesundheitsverträglichen, bewussten Umgang mit alkoholhaltigen Getränken zu beherzigen:
Genuss hat viele Facetten – aber ohne das richtige Maß geht es nicht! Auf dieser Seite finden Sie viele Anregungen über die Bedingungen von Genuss: Zeit, Ausgeglichenheit, Muße, ein schönes Ambiente, die Gesellschaft netter Menschen und natürlich die Produkte selbst spielen eine zentrale Rolle. Doch jeder von uns hat seine eigenen Grenzen von Genuss, dann wenn nicht mehr das positive Erleben des Genuss-Moments, sondern die Wirkung im Vordergrund steht.
Anregungen zum Thema Genuss finden Sie hier:
- Videos mit Genussbotschaften
- Cocktails maßvoll genießen
- Die Herstellung von Spirituosen
- Aperitif und Digestif
- Interview zum Thema Genuss mit Frau Dr. Bernecker
- Gastbeitrag von Prof. Robert Pfaller zum Thema „Mein Genuss – meine Freiheit!“
- Genussprodukt, Sammlerobjekt oder beides?
- Spirituosen richtig lagern


Hier finden Sie Nährwert- und Zutateninformationen über die Spirituosengattungen, die in der EU und in Deutschland angeboten werden. Diese sind alphabetisch aufgeführt von A bis Z. Dabei wird die Kalorienkennzeichnung in der üblichen deutschen Trinkeinheit von 20 ml und daneben in 100 ml dargestellt – ebenso wie eine Zutatenliste, die vollständige Nährwertdeklaration und weitere wichtige Informationen über den Produktionsprozess. Die Datenbank umfasst dabei Mindeststandards für Spirituosen.


Alkoholhaltige Getränke erfordern ein hohes Maß an Verantwortung beim Hersteller oder Importeur alkoholhaltiger Getränke - im Vertrieb, Marketing und in der Werbung.
Verantwortliches Handeln beinhaltet auch sinnvolle, nachvollziehbare und effektive Selbstregulierungen, die über gesetzliche Regulierungen hinausgehen. So hat sich die Branche der Hersteller und Importeure von alkoholhaltigen Getränken zahlreiche freiwillige Regeln auferlegt, um missbräuchlichem Konsum vorzubeugen:
Darüber hinaus unterstützen verschiedene Präventionsinitiativen des „Arbeitskreises Alkohol und Verantwortung“ des BSI das Ziel, den Jugendschutz konsequent einzuhalten und einem missbräuchlichen Konsum in bestimmten Situationen (Schwangerschaft, Verkehr, Arbeitsplatz) vorzubeugen.


Alkoholhaltige Getränke sind für unsere Gesellschaft ein traditionsreiches Kulturgut und werden zu unterschiedlichsten Anlässen angeboten. Dabei sollte jeder für sich eine verantwortungsbewusste Entscheidung treffen, ob der Konsum von alkoholhaltigen Getränken in der jeweiligen Situation angemessen ist. Einen Automatismus zum Alkoholkonsum sollte es dagegen nicht geben, denn Genuss ist der bewusste und „besondere“ Moment.
Daher sollte die Gesellschaft einen bewussten Blick auf bestimmte Situationen richten, um problematische Automatismen des Konsums zu hinterfragen und einen verantwortungsvollen Konsum zu fördern: