Wer fährt, bleibt nüchtern!
Fakten
Alkohol und Auto fahren passen nicht zusammen! Wer alkoholhaltige Getränke konsumiert und sich trotzdem hinters Steuer setzt, gefährdet dadurch sich und andere Verkehrsteilnehmer: Bereits geringe Mengen verändern die Wahrnehmung, die Informationsverarbeitung und die Handlungsfähigkeit. Schon ab 0,2 Promille setzt eine Verminderung der Sehleistung ein, bewegliche Lichtquellen (z. B. andere Autos) können nicht mehr so gut wahrgenommen werden. Gleichzeitig verlängern sich die Reaktionszeiten. Die Aufmerksamkeit, die Konzentrations-, Kritik- und Urteilsfähigkeit lassen nach und die Risikobereitschaft steigt an.
Rechtliche Folgen beim Fahren unter Alkoholeinfluss
Alkoholverbot für Fahranfänger
Für Fahrer unter 21 Jahren und Fahranfänger in der Probezeit gilt ein absolutes Alkoholverbot! Bei einem Verstoß gegen die Null-Promille-Grenze drohen folgende Strafen:
- Aufbauseminar/Nachschulung mit Kosten von mindestens 200 Euro
- Verlängerung der Probezeit
- Bußgeld von 250 Euro
- 1 Punkt im Fahreignungsregister
Ab 0,3 Promille
Wer neben 0,3 Promille Ausfallerscheinungen zeigt ("relative Fahruntüchtigkeit"),kann gemäß § 316 StGB wegen Trunkenheit im Verkehr bestraft werden. Zusätzlich kann der strengere Straftatbestand der Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315 c StGB) erfüllt sein. Dem Fahrer drohen Strafen:
- 3 Punkte im Fahreignungsregister (Entzug der Fahrerlaubnis)
- Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahren)
Ab 0,5 Promille
Ohne Anzeichen von Fahrunsicherheit drohen bei erstmaligem Verstoß folgende Strafen:
- 2 Punkte im Verkehrszentralregister
- 500 Euro Bußgeld
- Fahrverbot von einem Monat
- Die Sanktionen erhöhen sich bei mehrmaligen Verstößen. Sind zusätzlich die Tatbestände der Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) oder der Gefährdung des Straßenverkehrs (§315 c StGB) erfüllt, drohen schärfere Sanktionen und eine Geld- und Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren.
Ab 1,1 Promille
Es drohen in jedem Fall folgende Strafen:
- 3 Punkte im Fahreignungsregister
- Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahren)
- Entzug der Fahrerlaubnis
- In der Regel wird zusätzlich eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet.
Abbaugeschwindigkeit
Die Abbaugeschwindigkeit von Alkohol variiert individuell stark und lässt sich nicht verlässlich berechnen. Bei Männern gilt als Anhaltspunkt eine Abbaugeschwindigkeit von ca. 0,15 Promille/Std. und bei Frauen ca. 0,1 Promille/Std. Beispiel: Trinkt ein Mann mit 80 kg Körpergewicht 0,5 Liter Wein oder 1 Liter Bier (entspricht ca. 40 Gramm reinem Alkohol) ergibt sich daraus eine Blutalkoholkonzentration von 0,7 Promille (ohne Essen). Erst nach ca. 5 Stunden ist der Alkohol komplett abgebaut. Vorsicht: Durch Restalkohol im Körper kann auch das Autofahren am Morgen nach einer „langen Partynacht“ gefährlich sein.
Wichtig:
Der Abbau der Blutalkoholkonzentration lässt sich weder durch Essen, Trinken (z. B. Kaffee) oder frische Luft beschleunigen!
Tipps für „Partygänger“
- Gehen Sie gemeinsam mit Freunden weg, sollten Sie immer zu Beginn des Abends abklären, wer fährt und somit nüchtern bleibt.
- „Unterstützen“ Sie den Fahrer, indem Sie ihm alkoholfreie Getränke spendieren und/oder sich an den Benzinkosten beteiligen.
- Nutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel, so ist es wichtig, die entsprechenden Abfahrtszeiten zu kennen bzw. einen Fahrplan zur Hand zu haben.
- Telefonnummern von Taxiunternehmen sollten Sie stets dabei haben und auch genügend Bargeld für ein Taxi einplanen. Also am besten einen festen Betrag getrennt vom restlichen Geld als „Taxi-Reserve“ in der Tasche aufbewahren.