Autofahrer
Fakten
Alkohol und Auto fahren passen nicht zusammen! Wer alkoholhaltige Getränke konsumiert und sich trotzdem hinters Steuer setzt, gefährdet dadurch sich und andere Verkehrsteilnehmer: Bereits geringe Mengen verändern die Wahrnehmung, die Informationsverarbeitung und die Handlungsfähigkeit. Schon ab 0,2 Promille setzt eine Verminderung der Sehleistung ein, bewegliche Lichtquellen (z. B. andere Autos) können nicht mehr so gut wahrgenommen werden. Gleichzeitig verlängern sich die Reaktionszeiten. Die Aufmerksamkeit, die Konzentrations-, Kritik- und Urteilsfähigkeit lassen nach und die Risikobereitschaft steigt an.
Rechtliche Folgen beim Fahren unter Alkoholeinfluss
Alkoholverbot für Fahranfänger
Für Fahrer unter 21 Jahren und Fahranfänger in der Probezeit gilt absolutes Alkoholverbot! Bei einem Verstoß gegen die Null-Promille-Grenze drohen folgende Strafen:
- Aufbauseminar/Nachschulung mit Kosten von mindestens 200 Euro
- Verlängerung der Probezeit
- Bußgeld in der Regel von 250 Euro
- 1 Punkt im Verkehrszentralregister
Ab 0,3 Promille
Bei Anzeichen von Fahrunsicherheit und Verursachung eines Unfalls drohen dem Fahrer folgende Strafen:
- 2 Punkte im Verkehrszentralregister (bei Fahrverbot)
- 3 Punkte im Verkehrszentralregister (bei Entzug der Fahrerlaubnis)
- Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahren)
Ab 0,5 Promille
Ohne Anzeichen von Fahrunsicherheit drohen folgenden Strafen:
- 2 Punkte im Verkehrszentralregister
- Bußgeld bis zu 3.000 Euro
- Fahrverbot (bis zu 3 Monaten)
Ab 0,5 Promille
Bei Anzeichen von Fahrunsicherheit und Verursachung eines Unfalls drohen folgende Strafen:
- 2 Punkte im Verkehrszentralregister (bei Fahrverbot)
- 3 Punkte im Verkehrszentralregister (bei Entzug der Fahrerlaubnis)
- Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahren)
Ab 1,1 Promille
Es drohen in jedem Fall folgende Strafen:
- 3 Punkte im Verkehrszentralregister
- Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahren)
- Entzug der Fahrerlaubnis
Abbaugeschwindigkeit
Die Abbaugeschwindigkeit von Alkohol beträgt bei Männern ca. 0,15 Promille/Std. und bei Frauen ca. 0,1 Promille/Std. Beispiel: Trinkt ein Mann mit 80 kg Körpergewicht 0,5 Liter Wein oder 1 Liter Bier (entspricht ca. 40 Gramm reinem Alkohol) ergibt sich daraus eine Blutalkoholkonzentration von 0,7 Promille (ohne Essen). Erst nach ca. 5 Stunden ist der Alkohol komplett abgebaut. Vorsicht: Durch Restalkohol im Körper kann auch das Auto fahren am Morgen nach einer „langen Partynacht“ gefährlich sein.
Wichtig:
Der Abbau der Blutalkoholkonzentration lässt sich weder durch Essen, Trinken (z. B. Kaffee) oder frische Luft beschleunigen!
Tipps für „Partygänger“
- Gehen Sie gemeinsam mit Freunden weg, sollten Sie immer zu Beginn des Abends abklären, wer fährt und somit nüchtern bleibt.
- „Unterstützen“ Sie den Fahrer, indem Sie ihm alkoholfreie Getränke spendieren und/oder sich an den Benzinkosten beteiligen.
- Nutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel, so ist es wichtig, die entsprechenden Abfahrtszeiten zu kennen bzw. einen Fahrplan zur Hand zu haben.
- Telefonnummern von Taxiunternehmen sollten Sie stets dabei haben und auch genügend Bargeld für ein Taxi einplanen. Also am besten einen festen Betrag getrennt vom restlichen Geld als „Taxi-Reserve“ in der Tasche aufbewahren.
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Externe Links


Die Mehrzahl der Verbraucher/innen geht verantwortungsvoll mit alkoholhaltigen Getränken um und genießt in Maßen. Alkoholhaltige Getränke sind jedoch keine „ganz normalen Nahrungsmittel“. Innerhalb bestimmter Grenzen und Bedingungen ist der Konsum von alkoholhaltigen Getränken gesundheitsverträglich.
Bei Überschreitung bestimmter Grenzen steigen dagegen die Risiken gesundheitlicher Schädigungen. Diese Grenzen hängen auch vom Geschlecht und dem Lebensalter ab. In Verbindung mit bestimmten chronischen Erkrankungen (z. B. Diabetes, Allergien, Migräne) oder Medikamenteneinnahme ergeben sich unter Umständen zusätzliche Risiken. Hier können Sie sich als Verbraucherin oder Verbraucher umfassend informieren über:
Alkohol hat einen Einfluss auf eine Vielzahl von Körperfunktionen. Hier finden Sie weitere Themen, die Ihnen helfen sollen, einen gesundheitsverträglichen, bewussten Umgang mit alkoholhaltigen Getränken zu beherzigen:


Genuss hat viele Facetten – aber ohne das richtige Maß geht es nicht! Auf dieser Seite finden Sie viele Anregungen über die Bedingungen von Genuss: Zeit, Ausgeglichenheit, Muße, ein schönes Ambiente, die Gesellschaft netter Menschen und natürlich die Produkte selbst spielen eine zentrale Rolle. Doch jeder von uns hat seine eigenen Grenzen von Genuss, dann wenn nicht mehr das positive Erleben des Genuss-Moments, sondern die Wirkung im Vordergrund steht.
Anregungen zum Thema Genuss finden Sie hier:


Hier finden Sie Nährwert- und Zutateninformationen über die Spirituosengattungen, die in der EU und in Deutschland angeboten werden. Diese sind alphabetisch aufgeführt von A bis Z. Dabei wird die Kalorienkennzeichnung in der üblichen deutschen Trinkeinheit von 20 ml und daneben in 100 ml dargestellt – ebenso wie eine Zutatenliste, die vollständige Nährwertdeklaration und weitere wichtige Informationen über den Produktionsprozess. Die Datenbank umfasst dabei Mindeststandards für Spirituosen.


Alkoholhaltige Getränke erfordern ein hohes Maß an Verantwortung beim Hersteller oder Importeur alkoholhaltiger Getränke - im Vertrieb, Marketing und in der Werbung.
Verantwortliches Handeln beinhaltet auch sinnvolle, nachvollziehbare und effektive Selbstregulierungen, die über gesetzliche Regulierungen hinausgehen. So hat sich die Branche der Hersteller und Importeure von alkoholhaltigen Getränken zahlreiche freiwillige Regeln auferlegt, um missbräuchlichem Konsum vorzubeugen:
Darüber hinaus unterstützen verschiedene Präventionsinitiativen des „Arbeitskreises Alkohol und Verantwortung“ des BSI das Ziel, den Jugendschutz konsequent einzuhalten und einem missbräuchlichen Konsum in bestimmten Situationen (Schwangerschaft, Verkehr, Arbeitsplatz) vorzubeugen.


Alkoholhaltige Getränke erfordern von Herstellern oder Importeuren genauso wie von Konsument/innen ein hohes Maß an Verantwortung.
Neben Maßnahmen der Selbstregulierung im Vertrieb, im Marketing und in der Werbung setzen der Bundesverband der Deutschen Spirituosen-Industrie und -Importeure e. V. (BSI) und seine Mitgliedsunternehmen auf gezielte Präventions- und Aufklärungsinitiativen, die der „Arbeitskreis Alkohol und Verantwortung“ als Social Aspects Gremium der Branche mit unabhängigen Experten entwickelt und kontinuierlich fortführt. Alle Initiativen haben das Ziel, dem missbräuchlichen Konsum vorzubeugen. Verzicht auf alkoholhaltige Getränke ist insbesondere in den sogenannten Punktnüchternheitssituationen angezeigt.
Die einzelnen Präventionsinitiativen des „Arbeitskreises Alkohol und Verantwortung“ sind:


Alkoholhaltige Getränke sind für unsere Gesellschaft ein traditionsreiches Kulturgut und werden zu unterschiedlichsten Anlässen angeboten. Dabei sollte jeder für sich eine verantwortungsbewusste Entscheidung treffen, ob der Konsum von alkoholhaltigen Getränken in der jeweiligen Situation angemessen ist. Einen Automatismus zum Alkoholkonsum sollte es dagegen nicht geben, denn Genuss ist der bewusste und „besondere“ Moment.
Daher sollte die Gesellschaft einen bewussten Blick auf bestimmte Situationen richten, um problematische Automatismen des Konsums zu hinterfragen und einen verantwortungsvollen Konsum zu fördern:


Der „Arbeitskreis Alkohol und Verantwortung“ beschäftigt sich als Gremium des BSI mit allen „nicht kommerziellen“ Aufgabenstellungen. Diesen Aktivitäten liegt die Überzeugung zugrunde, dass die Unternehmen der Branche eine aktive Mitverantwortung dafür tragen, dass die Verbraucher mit den Produkten sachgemäß und gesundheitsverträglich umgehen.
Zu den Aktivitäten des „Arbeitskreises Alkohol und Verantwortung“ gehören Präventions-, Aufklärungs- und Informationsmaßnahmen (wie z. B. diese Website) sowie die effektive Selbstregulierung der Mitgliedsunternehmen des Bundesverbandes der Deutschen Spirituosen-Industrie und -Importeure e. V.
Indirekt unterstützen alle Mitgliedsunternehmen des BSI den „Arbeitskreis Alkohol und Verantwortung“, dessen Arbeit von einer Vielzahl neutraler Wissenschaftler und Experten begleitet wird. Dieser setzt sich aus Medizinern, Psychologen und Pädagogen zusammen, welche die Inhalte der Aktivitäten unabhängig prüfen und mitgestalten.