Ein Rat für die Herbstzeit: Unmittelbar vor und während des Saunaganges sollte auf alkoholhaltige Getränke verzichtet werden!
In über 10.000 öffentlich zugänglichen Saunen und ca. 1,7 Millionen Privat-Saunen suchen jährlich Millionen Deutsche Erholung und Entspannung für Körper und Geist.1 Temperaturen zwischen 80 und 105 Grad Celsius sorgen in der Sauna für eine angenehme Wirkung auf den Wärme- und Wasserhaushalt des Körpers und können Herz- und Blutkreislauf sowie die Hautzellenerneuerung positiv beeinflussen und die Abwehrkräfte verbessern. Durch den Wasserdampf in der Luft und speziell durch die Aufgüsse weiten sich die Blutgefäße und Atem- und Herzfrequenz werden erhöht. „Für gesunde Menschen stellt dies kein Problem dar. Problematisch kann allerdings der Konsum alkoholhaltiger Getränke unmittelbar vor oder während des Saunaganges werden, denn Alkohol weitet ebenfalls die Blutgefäße. Der Effekt der Sauna wird somit noch verstärkt und der Körper ist gleichzeitig durch den Abbau des Alkohols belastet. Dem Saunagänger drohen daher unter Alkoholeinfluss schneller Kreislaufprobleme bis hin zu einem Kollaps“, erläutert Priv.-Doz. Dr. med. Rainer Brenke, beratender Arzt des Deutschen Sauna-Bundes e. V.
Durch den Konsum von Alkohol vor oder während des Saunabesuches kann es darüber hinaus zu einer Fehlregulation der Gefäße kommen. Die Blutgefäße können nicht richtig reagieren, ziehen sich bei Kälte nicht mehr zusammen und dehnen sich bei Wärme nicht richtig aus. „Der Schutzmechanismus des Körpers, der in den Kaltphasen zwischen den Saunagängen dafür sorgt, dass durch die Verengung der Gefäße der Körper weniger Wärme verliert, wird durch die Wirkung der alkoholhaltigen Getränke vermindert. Der Körper nimmt daher an, dass es nicht kalt ist und der gewünschte Effekt der Sauna, das Weit- und Engstellen der Gefäße zur Steigerung der Abwehr durch Abhärtung und Stabilisierung des Kreislaufs, wird verhindert”, so Priv.-Doz. Dr. med. Rainer Brenke weiter. Auch die Dauer des Saunaganges kann unter Alkoholeinfluss schlechter eingeschätzt werden. Schläft der Saunagänger durch missbräuchlichen Alkoholkonsum ein und wird sogar bewusstlos, besteht die Gefahr, dass die empfohlene Dauer des Saunaganges von 8 bis maximal 15 Minuten überschritten wird. So kann es im schlimmsten Fall zu lebensbedrohlichen Situationen durch starke Verbrühungen der Haut bis hin zum Kreislaufkollaps kommen.
Neben den Risiken von Alkoholkonsum vor und während des Saunaganges sollte sich der Saunagänger auf jeden Fall auch über den Alkoholgehalt der verwendeten Aufgüsse informieren. Bei einem normalen Saunaaufguss mit zum Beispiel Orange- oder Kräuter-Aroma wird Alkohol als Basisträger eingesetzt, der Aufguss enthält maximal 4 % vol. Dr. med. Peter Walger, leitender Arzt Internistische Intensivmedizin und Infektologie, Evangelische Kliniken Bonn gGmbH, verdeutlicht daher: „Wer aus gesundheitlichen Gründen gänzlich auf Alkohol verzichten soll, oder wer als trockener Alkoholiker die Sauna aufsuchen möchte, für den bestehen bei einem Aufguss keine gesundheitlichen Gefahren, denn die ca. 25,5, mg Alkohol, die durch die Inhalation pro Aufguss aufgenommen werden, sind für den Körper unbedenklich.“
Handelsübliche Spirituosen mit einem deutlich höheren Alkoholgehalt als herkömmliche Aufgüsse sollten in der Sauna auf keinen Fall als Aufguss verwendet werden, da der Alkohol über die Schleimhäute und die Lunge schneller aufgenommen wird und durch den Wärme-Effekt der Sauna auch schneller wirkt. Eine Fehlregulation der Gefäße, Kreislaufprobleme bis hin zum Kreislaufkollaps können auch hier die Folgen sein. „Bei einer Anwendung von Spirituosen ab 38 % vol. besteht zusätzlich die Gefahr, dass sich die Spirituose auf dem heißen Stein entzündet und eine Stichflamme entsteht“, erläutert Priv.-Doz. Dr. med. Rainer Brenke.
Der Deutsche Sauna-Bund e. V. rät allen Saunabesuchern, unmittelbar vor und während des Saunaganges keine alkoholhaltigen Getränke zu konsumieren. „Bei Schulungen und Lehrgängen weisen wir die Mitarbeiter von Saunabetrieben speziell darauf hin, auf alkoholisierte Saunagänger, die im Restaurant oder an der Bar der Sauna alkoholhaltige Getränke konsumiert haben, besonders zu achten. Generell wird sichtlich betrunkenen Besuchern der Zutritt zur Sauna verwehrt und auch das Mitbringen von alkoholischen Getränken ist nicht gestattet. Die Sauna als Gesundheitseinrichtung soll schließlich den Besuchern als Urlaub vom Alltag dienen“, erklärt Rolf-A. Pieper, Geschäftsführer des Deutschen Sauna-Bundes e. V.
Damit das Schwitzen in der Sauna gesund und entspannend bleibt, sollten Saunagänger folgende Tipps beachten:
- Aufgrund der Verstärkung des Sauna-Effekts durch die alkoholbedingte Weitung der Blutgefäße sollte unmittelbar vor und während des Saunaganges komplett auf alkoholhaltige Getränke verzichtet werden. Gegen ein alkoholhaltiges isotonisches Getränk nach der Nachruhephase des Saunabesuches ist allerdings nichts einzuwenden.
- Informieren Sie einen Mitarbeiter der Sauna, sobald ein Gast sichtbar alkoholisiert die Sauna betritt, oder alkoholbedingt nicht mehr in der Lage ist, die Sauna eigenständig zu verlassen.
- Halten Sie sich an die Ruhezeiten zwischen den Saunagängen (mindestens 15 Minuten) und nehmen Sie nach den Saunagängen ausreichend Flüssigkeit zu sich, am besten Mineralwasser oder Fruchtsaft-Schorlen.
Unterschätzen Sie auch in der eigenen Sauna zu Hause - vor allem, wenn Sie alleine sind - das Risiko von Alkohol in Verbindung mit Saunagängen nicht und verzichten Sie auch hier unmittelbar vor und während des Saunaganges auf alkoholhaltige Getränke.
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Außerdem sollten für Aufgüsse nur dafür vorgesehene Produkte verwendet werden. Spirituosen eignen sich hierfür auf keinen Fall!
Quellen:
1Umfage des Deutschen Sauna-Bundes e. V. (2011).
Gutachten von Dipl.-Chem. Dr. rer. nat. Herbert Desel, Facharzt für Pharmakologie und Toxikologie und Leiter des Toxikologischen Labors der Universitätsmedizin Göttingen in: Sauna & Bäderpraxis 1/2013, S. 12-14.
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Verantwortliches Handeln beinhaltet auch sinnvolle, nachvollziehbare und effektive Selbstregulierungen, die über gesetzliche Regulierungen hinausgehen. So hat sich die Branche der Hersteller und Importeure von alkoholhaltigen Getränken zahlreiche freiwillige Regeln auferlegt, um missbräuchlichem Konsum vorzubeugen:
Darüber hinaus unterstützen verschiedene Präventionsinitiativen des „Arbeitskreises Alkohol und Verantwortung“ des BSI das Ziel, den Jugendschutz konsequent einzuhalten und einem missbräuchlichen Konsum in bestimmten Situationen (Schwangerschaft, Verkehr, Arbeitsplatz) vorzubeugen.
Alkoholhaltige Getränke sind für unsere Gesellschaft ein traditionsreiches Kulturgut und werden zu unterschiedlichsten Anlässen angeboten. Dabei sollte jeder für sich eine verantwortungsbewusste Entscheidung treffen, ob der Konsum von alkoholhaltigen Getränken in der jeweiligen Situation angemessen ist. Einen Automatismus zum Alkoholkonsum sollte es dagegen nicht geben, denn Genuss ist der bewusste und „besondere“ Moment.
Daher sollte die Gesellschaft einen bewussten Blick auf bestimmte Situationen richten, um problematische Automatismen des Konsums zu hinterfragen und einen verantwortungsvollen Konsum zu fördern: