Gesellschaft

Berufstätige

Verzichten Sie auf alkoholhaltige Getränke am Arbeitsplatz!

Fakten

Alkoholkonsum während der Arbeitszeit hat negative Auswirkungen auf Arbeitsklima, Arbeitssicherheit, Arbeitsabläufe und die betriebliche Produktivität. Insbesondere bei Arbeiten, die Reaktionsvermögen und eine gute Motorik voraussetzen (bspw. beim Bedienen von Maschinen oder Fahrzeugen), können auch geringe Mengen an Alkohol gefährlich sein.

Wer während der Arbeitszeit alkoholhaltige Getränke konsumiert, setzt seine Stellung und damit seine Einkommensquelle aufs Spiel.
Arbeitnehmer/innen müssen sogar unter Umständen für Personen- und Sachschäden, die sie unter Alkoholeinfluss verursacht haben, selbst haften.
Neben finanziellen Sorgen führt Alkoholkonsum am Arbeitsplatz oftmals zu Konflikten und Spannungen unter den Mitarbeitern.

Wie können Sie einem Kollegen helfen?

Zunächst ist es oft nicht einfach, die Alkoholprobleme eines Betroffenen eindeutig als solche zu erkennen. Auf jeden Fall ist es immer besser, auf ein mögliches Alkoholproblem eines Arbeitskollegen zu reagieren, als die Probleme zu ignorieren. Häufig gibt es Betriebsvereinbarungen, die den Umgang mit dem Problem „Alkohol am Arbeitsplatz“ schriftlich regeln.

Kollegen, die Alkoholprobleme haben, können im Arbeitsalltag in drei Bereichen auffällig werden: im Arbeitsverhalten, im Sozialverhalten und im äußeren Erscheinungsbild.

  • Arbeitsverhalten

    • häufige Kurzerkrankungen ohne ärztliches Attest, die durch Dritte entschuldigt werden
    • Angebote des Betroffenen, Fehltage gegen Urlaub aufzurechnen
    • starke Leistungsschwankungen
    • fehlerhafte Arbeitergebnisse und Arbeitsrückstände
    • mangelnde Konzentrationsfähigkeit
    • auffalende Unzuverlässigkeit
    • häufiges Entfernen vom Arbeitsplatz
    • unregelmäßiger Arbeitsbeginn und Überziehen der Pausen
    • am Arbeitsplatz ist Alkohol verfügbar, manchmal auch nur versteckt
  • Sozialverhalten

    • starke Stimmungsschwankungen, aggressives Verhalten, besonders bei geäußerter Kritik
    • auffällige Nervosität, Reizbarkeit
    • unangemessene Aktivität, Geselligkeit
    • Selbstüberschätzung, Leugnen der eigenen Fehler
    • häufige Suche nach Trost, Mitleid und Verständnis für private Probleme bei einzelnen Kontaktpersonen
    • Präsenz bei allen Gelegenheiten, zu denen Alkohol getrunken wird
    • Vermeiden von Gesprächen über Alkohol
    • Bagatellisierung der Trinkmenge
  • Äußeres Erscheinungsbild

    • Vernachlässigung der Körperpflege und Kleidung
    • aufgedunsenes Gesicht, gerötete Gesichtsfarbe, glasige Augen
    • verlangsamte, verwässerte Sprache
    • häufige Schweißausbrüche
    • übermäßige Müdigkeit
    • Händezittern
    • Tarnung der Alkoholfahne mit Mundspray, Pfefferminzbonbons, Rasierwasser, Raumdüften

Konkrete Tipps für Kollegen:

Auf mögliche Alkoholprobleme eines Kollegen zu reagieren heißt nicht, den anderen zu verraten! Im Gegenteil: Sie können helfen, denn Alkoholmissbrauch am Arbeitsplatz kann ein Kündigungsgrund sein. Die folgenden drei Schritte können Ihnen helfen, ein Gespräch mit dem auffälligen Kollegen zu führen.

1. Vertrauen aus- oder aufbauen

  • Suchen Sie eine passende Gelegenheit, bei der Sie ungestört mit dem Betroffenen reden können, am besten unter vier Augen.
  • Weisen Sie Ihren Kollegen darauf hin, welches auffällige Verhalten Sie bei ihm beobachtet haben (Fehlzeiten, Pausenüberschreitungen, nachweisliche Trunkenheit am Arbeitsplatz). Dabei sollten Sie nur solches Verhalten ansprechen, das Ihnen auch selbst aufgefallen ist. Argumentieren Sie nicht mit Gerüchten oder Beobachtungen anderer.
  • Äußern Sie klar Ihren Verdacht in Bezug auf seinen Umgang mit alkoholischen Getränken und Ihre Besorgnis darüber.
  • Machen Sie Ihrem Kollegen deutlich, dass er sein Alkoholproblem nur lösen kann, wenn er selbst bereit ist, sich helfen zu lassen. Bieten Sie ihm Ihre Unterstützung an.
  • Nennen Sie Hilfsangebote für Betroffene oder bieten Sie dem Kollegen Hilfe dabei an, eine geeignete Suchtberatungsstelle zu finden.

2. Konsequent handeln

  • Besprechen Sie, wie der Kollege seinen Alkoholkonsum reduzieren könnte und überlegen Sie, welche Ziele er hierbei haben sollte (z. B. keine weiteren Fehlzeiten mehr, kein Alkohol mehr während der Arbeitszeit).
  • Kündigen Sie an, welche Konsequenzen Sie ziehen, wenn Ihr Kollege sein Verhalten nicht ändert (z. B. Einbeziehung des Vorgesetzten, der Personalabteilung oder des Betriebsrates, Umzug in ein anderes Büro).

3. Kontakt halten, konsequent bleiben

  • Bleiben Sie in Kontakt mit dem Kollegen, indem Sie weitere Gespräche anbieten.
  • Fragen Sie zwischendurch auch immer wieder einmal nach, wie es dem Kollegen geht.
  • Geben Sie Ihrem Kollegen eine positive Rückmeldung, wenn Sie bemerken, dass er sich tatsächlich um eine Änderung des Verhaltens bemüht.
  • Leiten Sie die angekündigten Konsequenzen auf jeden Fall ein, wenn der Kollege Ihre gemeinsamen Vereinbarungen nicht einhält.

Es ist ein Zeichen von Mut und Stärke, wenn der Betroffene bereit ist, zur Lösung seines Problems fachliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Helfen Sie ihm dabei. In größeren Unternehmen stehen für weitergehende intensive Beratung die betriebliche Sozialberatung, der betriebliche Suchtbeauftragte oder der betriebsärztliche Dienst zur Verfügung.

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Die Mehrzahl der Verbraucher/innen geht verantwortungsvoll mit alkoholhaltigen Getränken um und genießt in Maßen. Alkoholhaltige Getränke sind jedoch keine „ganz normalen Nahrungsmittel“. Innerhalb bestimmter Grenzen und Bedingungen ist der Konsum von alkoholhaltigen Getränken gesundheitsverträglich.

Bei Überschreitung bestimmter Grenzen steigen dagegen die Risiken gesundheitlicher Schädigungen. Diese Grenzen hängen auch vom Geschlecht und dem Lebensalter ab. In Verbindung mit bestimmten chronischen Erkrankungen (z. B. Diabetes, Allergien, Migräne) oder Medikamenteneinnahme ergeben sich unter Umständen zusätzliche Risiken. Hier können Sie sich als Verbraucherin oder Verbraucher umfassend informieren über:

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Hier finden Sie Nährwert- und Zutateninformationen über die Spirituosengattungen, die in der EU und in Deutschland angeboten werden. Diese sind alphabetisch aufgeführt von A bis Z. Dabei wird die Kalorienkennzeichnung in der üblichen deutschen Trinkeinheit von 20 ml und daneben in 100 ml dargestellt – ebenso wie eine Zutatenliste, die vollständige Nährwertdeklaration und weitere wichtige Informationen über den Produktionsprozess. Die Datenbank umfasst dabei Mindeststandards für Spirituosen.

Zu den Nährwertangaben

Grafik mit Schriftzug „Consumer Protection“
Verantwortung
Grafik mit Schriftzug „Consumer Protection“

Alkoholhaltige Getränke erfordern ein hohes Maß an Verantwortung beim Hersteller oder Importeur alkoholhaltiger Getränke - im Vertrieb, Marketing und in der Werbung.

Verantwortliches Handeln beinhaltet auch sinnvolle, nachvollziehbare und effektive Selbstregulierungen, die über gesetzliche Regulierungen hinausgehen. So hat sich die Branche der Hersteller und Importeure von alkoholhaltigen Getränken zahlreiche freiwillige Regeln auferlegt, um missbräuchlichem Konsum vorzubeugen:

Darüber hinaus unterstützen verschiedene Präventionsinitiativen des „Arbeitskreises Alkohol und Verantwortung“ des BSI das Ziel, den Jugendschutz konsequent einzuhalten und einem missbräuchlichen Konsum in bestimmten Situationen (Schwangerschaft, Verkehr, Arbeitsplatz) vorzubeugen.

Arbeitskreis Alkohol und Verantwortung
Prävention
Arbeitskreis Alkohol und Verantwortung

Alkoholhaltige Getränke erfordern von Herstellern oder Importeuren genauso wie von Konsument/innen ein hohes Maß an Verantwortung.

Neben Maßnahmen der Selbstregulierung im Vertrieb, im Marketing und in der Werbung setzen der Bundesverband der Deutschen Spirituosen-Industrie und -Importeure e. V. (BSI) und seine Mitgliedsunternehmen auf gezielte Präventions- und Aufklärungsinitiativen, die der „Arbeitskreis Alkohol und Verantwortung“ als Social Aspects Gremium der Branche mit unabhängigen Experten entwickelt und kontinuierlich fortführt. Alle Initiativen haben das Ziel, dem missbräuchlichen Konsum vorzubeugen. Verzicht auf alkoholhaltige Getränke ist insbesondere in den sogenannten Punktnüchternheitssituationen angezeigt.

Die einzelnen Präventionsinitiativen des „Arbeitskreises Alkohol und Verantwortung“ sind:

Eine Sonnenbrille liegt am Strand
Freizeit
Eine Sonnenbrille liegt am Strand

Viele Menschen verbringen ihre Freizeit gerne sehr aktiv. Sie gehen auf Reisen, treiben Sport, bewegen sich gerne in der Natur, gehen ihren Hobbys nach oder sind gerne gesellig beisammen bei den unterschiedlichsten jahreszeitlichen Anlässen. Zum Freizeitverhalten gehören selbstverständlich auch Essen und Trinken dazu. Doch wie kann man einen gesundheitsverträglichen und verantwortungsbewussten Konsum alkoholhaltiger Getränke mit den vielfältigen Freizeitmöglichkeiten verbinden und wo ist vielleicht besser Verzicht angesagt?

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Über uns
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Der „Arbeitskreis Alkohol und Verantwortung“ beschäftigt sich als Gremium des BSI mit allen „nicht kommerziellen“ Aufgabenstellungen. Diesen Aktivitäten liegt die Überzeugung zugrunde, dass die Unternehmen der Branche eine aktive Mitverantwortung dafür tragen, dass die Verbraucher mit den Produkten sachgemäß und gesundheitsverträglich umgehen.

Zu den Aktivitäten des „Arbeitskreises Alkohol und Verantwortung“ gehören Präventions-, Aufklärungs- und Informationsmaßnahmen (wie z. B. diese Website) sowie die effektive Selbstregulierung der Mitgliedsunternehmen des Bundesverbandes der Deutschen Spirituosen-Industrie und -Importeure e. V.

Indirekt unterstützen alle Mitgliedsunternehmen des BSI den „Arbeitskreis Alkohol und Verantwortung“, dessen Arbeit von einer Vielzahl neutraler Wissenschaftler und Experten begleitet wird. Dieser setzt sich aus Medizinern, Psychologen und Pädagogen zusammen, welche die Inhalte der Aktivitäten unabhängig prüfen und mitgestalten.