… Grenzen Grenzwerte für einen risikoarmen … die Existenz allgemeingültiger Grenzwerte für einen risikoarmen …
… die von Experten festgesetzten Grenzwerte gelten nicht für …
… warum für Frauen niedrigere Grenzwerte für einen risikoarmen …
… gelten für Männer leicht höhere Grenzwerte für einen risikoarmen …
… nicht. Wie hoch die empfohlenen Grenzwerte für einen risikoarmen …
… gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für PKW-Fahrer! … – selbst wenn sie unterhalb des Grenzwertes von 1,6 Promille …
… kennen keine allgemeingültigen Grenzwerte. Das rechte Maß, und …
… und orientieren Sie sich an den Grenzwerten für einen risikoarmen …
Impressum
Verantwortlich für den Inhalt
Bundesverband der Deutschen Spirituosen-Industrie und -Importeure e. V.
(„Arbeitskreis Alkohol und Verantwortung“ des BSI)
Urstadtstraße 2, 53129 Bonn
Tel.: 0228 53994-0
Fax: 0228 53994-20
E-Mail: info(at)bsi-bonn.de
Internet: www.spirituosen-verband.de
Eingetragen im Vereinsregister Amtsgericht Bonn AZ 20 VR 3996
Vertretungsberechtiger Vorstand:
- Thomas Ernst, Vorsitzender,
- Christof Queisser, Stellvertretender Vorsitzender, sowie
- Nicolas Rampf, Stellvertretender Vorsitzender
Kontakt
Fachliche Beratung des „Arbeitskreises Alkohol und Verantwortung“ des BSI
Dr. med. Peter Walger, Infektiologische Beratung, Bonn
Fachliche Beratung für die Initiative „Verantwortung von Anfang an!“
Dr. Reinhold Feldmann, Klinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendmedizin des Universitätsklinikums Münster (UKM), Münster, und FAS-Ambulanz der Tagesklinik Walstedde, Walstedde
Redaktion und Konzept
KESSLER Kommunikationsberatung, Wiesbaden
Internet: www.kessler-kommunikation.de